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   OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15   

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OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15 (https://dejure.org/2016,2603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2016 - 32 Sa 69/15 (https://dejure.org/2016,2603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - 32 Sa 69/15 (https://dejure.org/2016,2603)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gerichtsstandbestimmung, sachliche Zuständigkeit, Streitwertbestimmung, Verweisungsbeschluss, Bindungswirkung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gerichtsstandbestimmung, sachliche Zuständigkeit, Streitwertbestimmung, Verweisungsbeschluss, Bindungswirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 I Nr. 6; ZPO § 36 I Nr. 6
    Gerichtsstandbestimmung; sachliche Zuständigkeit; Streitwertbestimmung; Verweisungsbeschluss; Bindungswirkung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3 I Nr. 6 ; ZPO § 36 I Nr. 6
    Bindungswirkung einer Verweisung bei evident falscher Erfassung des Zuständigkeitsstreitwerts durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15
    Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an rechtskräftige Unzuständigerklärungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.1987 - I ARZ 809/87, juris; BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02, juris Rn. 6; Senat, Beschluss vom 25.07.2013, 32 SA 46/13, juris Rn. 9).

    Ein Verweisungsbeschluss kann als nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar und damit als willkürlich zu beurteilen sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (BGH, Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02 -, juris Rn. 14ff.).

    Das gilt aber nicht, wenn ein unzweifelhaft zuständiges Gericht die Parteien, die sich bislang zur Frage einer Verweisung noch nicht geäußert haben, von sich aus auf die angeblich bestehende Möglichkeit einer Verweisung hinweist (BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - X ARZ 217/02 -, juris Rn. 17).

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15
    Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011 - 32 SA 57/11, juris Rn. 19).

    Ein Verweisungsbeschluss kann als nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar und damit als willkürlich zu beurteilen sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (BGH, Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02 -, juris Rn. 14ff.).

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15
    Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011 - 32 SA 57/11, juris Rn. 19).

    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss einen über einen einfachen Rechtsfehler hinausgehenden, schwerwiegenden Fehler aufweist, der unter Umständen begangen wurde, die den Verweisungsbeschluss in der Gesamtbetrachtung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und offensichtlich unhaltbar erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 11f. m.w.N.).

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15
    Nach oben ist das Gericht streitwertmäßig nicht an die Angaben des Klägers gebunden, da sich der Streitwert am angemessenen Schmerzensgeld auszurichten hat (BGH, Urteil vom 30.04.1996 - Aktenzeichen VI ZR 55/95, BeckRS 1996, 04031, beck-online).
  • OLG Hamm, 16.10.2015 - 32 Sa 49/15

    Bindungswirkung einer Verweisung bei irrtümlicher Verkennung des Streitwerts

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15
    Wird die Zuständigkeit - wie vorliegend - aus dem Streitwert der Sache abgeleitet, so setzt die Bindungswirkung der Verweisung voraus, dass die Streitwertfestsetzung nach Lage der Akten aus dem Begehren der klagenden Partei selbst ohne weiteres nachvollziehbar oder jedenfalls durch das Gericht begründet worden ist (Senat, Beschluss vom 16.10.2015, 32 SA 49/15, NRWE, Rn. 33; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2005 - 1 Sbd 13/05, MMR 2005, 378, beck-online).
  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 32 Sa 62/12

    Zuständigkeitsbestimmung, Streitwert, Schmerzensgeld, Bindungswirkung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15
    Ein solcher Ausnahmefall ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Gericht den Sachverhalt oder den Zuständigkeitsstreitwert evident falsch erfasst (Senat, Beschluss vom 24.07.2012 - 32 SA 62/12, NRWE, Rn. 26 m.w.N.; Greger in: Zöller, ZPO, 31. Auflage 2016, § 281 ZPO Rn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15
    Bei einem Antrag auf Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftigen Schadens bemisst sich das konkrete wirtschaftliche Interesse der Partei nicht allein nach der Höhe des drohenden Schadens, sondern auch danach, wie hoch oder wie gering das Risiko eines Schadenseintrittes und einer tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Feststellungskläger ist (BGH, Beschluss vom 28.11.1990 - VIII ZB 27/90, NJW-RR 1991, 509, beck-online; BGH, Beschluss vom 22.01.2009 - IX ZR 235/08, NJW 2009, 920, 921, beck-online; OLG München, Beschluss vom 05.01.2009 - 1 W 2818/08, BeckRS 2009, 01934, beck-online).
  • BGH, 28.11.1990 - VIII ZB 27/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15
    Bei einem Antrag auf Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftigen Schadens bemisst sich das konkrete wirtschaftliche Interesse der Partei nicht allein nach der Höhe des drohenden Schadens, sondern auch danach, wie hoch oder wie gering das Risiko eines Schadenseintrittes und einer tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Feststellungskläger ist (BGH, Beschluss vom 28.11.1990 - VIII ZB 27/90, NJW-RR 1991, 509, beck-online; BGH, Beschluss vom 22.01.2009 - IX ZR 235/08, NJW 2009, 920, 921, beck-online; OLG München, Beschluss vom 05.01.2009 - 1 W 2818/08, BeckRS 2009, 01934, beck-online).
  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05

    Streitwert bei Fax-Spamming

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15
    Wird die Zuständigkeit - wie vorliegend - aus dem Streitwert der Sache abgeleitet, so setzt die Bindungswirkung der Verweisung voraus, dass die Streitwertfestsetzung nach Lage der Akten aus dem Begehren der klagenden Partei selbst ohne weiteres nachvollziehbar oder jedenfalls durch das Gericht begründet worden ist (Senat, Beschluss vom 16.10.2015, 32 SA 49/15, NRWE, Rn. 33; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2005 - 1 Sbd 13/05, MMR 2005, 378, beck-online).
  • OLG München, 05.01.2009 - 1 W 2818/08

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftigen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15
    Bei einem Antrag auf Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftigen Schadens bemisst sich das konkrete wirtschaftliche Interesse der Partei nicht allein nach der Höhe des drohenden Schadens, sondern auch danach, wie hoch oder wie gering das Risiko eines Schadenseintrittes und einer tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Feststellungskläger ist (BGH, Beschluss vom 28.11.1990 - VIII ZB 27/90, NJW-RR 1991, 509, beck-online; BGH, Beschluss vom 22.01.2009 - IX ZR 235/08, NJW 2009, 920, 921, beck-online; OLG München, Beschluss vom 05.01.2009 - 1 W 2818/08, BeckRS 2009, 01934, beck-online).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

  • OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13

    Bindungswirkung einer Verweisung

  • OLG Hamm, 29.07.2011 - 32 Sa 57/11

    Zuständigkeit der Kartellgerichte für Streitigkeiten gem. § 102 EnWG

  • OLG Brandenburg, 17.06.2019 - 12 U 179/18

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

    Soweit das Landgericht auf eine Entscheidung des OLG Hamm vom 21.01.2016 - 32 SA 69/15 - abstellt, handelt es sich um eine vorläufige Bewertung im Rahmen einer Zuständigkeitsbestimmung.
  • OLG Hamm, 07.12.2018 - 32 SA 58/18

    Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (BGH, Beschluss vom 17.05.2011, a.a.O., Rn. 12; BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02 - juris, Rn. 14 ff; Senat, Beschluss vom 21.01.2016 - 32 SA 69/15 - juris; Schultzky , in: Zöller, a.a.O., § 281, Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 29.11.2018 - 12 U 92/18

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Berührungsloser Unfall

    Beispielhaft sei auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 21.01.2016 (32 SA 69/15, zitiert nach Slizyk, Schmerzensgeldtabelle 2018, Nr. 5065 - beck-online) verwiesen, dass bei einer Brustbeinfraktur und Brustkorbprellung bei vollständiger Haftung ein Schmerzensgeld von 6.000,00 EUR zugesprochen hat, wobei beim dortigen Kläger eine MdE von 10 % sowie eine Belastungseinschränkung in Form von Schmerzen in der Brust und dem Rücken beim Tragen erheblicher Gewichte und dem Arbeiten über Kopf berücksichtigt wurden, sowie die Entscheidung des OLG München vom 14.06.2013 (10 U 3314/12, zitiert nach Slizyk a.a.O. Nr. 4685), das bei einer Brustbeinfraktur und HWS-Distorsion mit einem langwierigen Heilungsverlauf über 34 Monaten ein Schmerzensgeld von 5.000,00 EUR bei vollständiger Haftung zugesprochen hat.
  • OLG Hamm, 19.02.2019 - 32 SA 6/19

    Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts bei Trennung des gegen zwei Beklagte

    Ein Verweisungsbeschluss kann insbesondere dann als nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar und damit als willkürlich zu beurteilen sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat ( BGH , Beschl. v. 17.05.2011, a.a.O., Rn 12; Beschl. v. 10.09.2002 - X ARZ 217/02 - juris, Rn 14ff; Senat , Beschl. v. 21.01.2016 - 32 SA 69/15 - juris, Rn. 12; Schultzky , in: Zöller, ZPO 32. Aufl. 2018, § 281 Rn 17 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.04.2023 - 101 AR 15/23

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Sachverhaltsauflärung

    Als objektiv willkürlich ist etwa gewertet worden, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit offensichtlich begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne Weiteres darüber hinweggesetzt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Januar 1993, X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273 [juris Rn. 4]; BayObLG, Beschl. v. 18. April 2002, 1Z AR 36/02, NJW-RR 2002, 1295 [juris Rn. 7]) oder wenn der Verweisungsbeschluss auf einem offensichtlichen Sachverhaltsirrtum (BAG, Beschluss vom 11. November 1996, 5 AS 12/96, NJW 1997, 1091 [juris Rn. 9]; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 2015, 32 SA 21/15, juris Rn. 12 und 15), auf einer Verkennung des Klagebegehrens (OLG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2003, 13 AR 6/03, MDR 2003, 1072 [juris Rn. 8 ff.]) oder einer evident einseitigen oder sonst offensichtlich falschen Erfassung des Sachverhalts (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1996, X ARZ 683/96, NJW 1996, 3013 [juris Rn. 7]; BayObLG, Beschluss vom 28. Oktober 2020, 101 AR 114/20, juris Rn. 21; Beschluss vom 15. September 2020, 1 AR 88/20, juris Rn. 17; Beschluss vom 5. Dezember 2002, 1Z AR 164/02, juris Rn. 5; KG, Beschl. v. 20. Mai 1998, 28 AR 34/98, MDR 1999, 56 [juris Rn. 18]) oder auf einer evident falschen Erfassung des Zuständigkeitsstreitwerts beruht (OLG Hamm, Beschluss vom 21. Januar 2016, 32 SA 69/15, juris Rn. 41, 44; Beschluss vom 24. Juli 2012, 32 SA 62/12, MDR 2012, 1367 [juris Rn. 15]; KG, Beschluss vom 17. April 2008, 2 AR 19/08, VersR 2008, 1234 [juris Rn. 4 f.]; Beschluss vom 13. August 1998, 28 AR 63/98, MDR 1999, 438 [juris 7]; zum Ganzen: Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 17) .
  • LG Bochum, 08.11.2019 - 4 O 389/18

    Hausratversicherung - Leistungsfreiheit wegen Prämienverzuges

    Bei der positiven Feststellungsklage ist von diesem Betrag regelmäßig ein Abschlag von 20 % (BGH NVwZ-RR 2008, 741; NJW-RR 2006, 791) gegenüber einer entsprechenden Leistungsklage vorzunehmen, weil der Kläger mit einem Feststellungsurteil einen Titel erlangt, der nicht so weittragende Wirkungen wie ein entsprechendes Leistungsurteil hat (BGH NVwZ-RR 2008, 741; NJW 1965, 2298); das gilt grundsätzlich selbst dann, wenn damit zu rechnen ist, dass der Schuldner auch auf ein entsprechendes Feststellungsurteil hin zahlen werde (BGH NVwZ-RR 2008, 741; OLG Hamm BeckRS 2016, 03771).
  • OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 1 AR 40/19

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Die Verweisung durch ein unzweifelhaft zuständiges Gericht, das sich - wie im vorliegenden Fall - unter Außerachtlassung des allgemeinen Gerichtsstands einer Partei darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung eines Rechtsstreits die eigene Unzuständigkeit voraussetzt, entfaltet regelmäßig keine Bindungswirkung (vgl. OLG Hamm, NZG 2019, 786 Rn. 21; OLG Hamm, Beschluss vom 27. November 2015, 3 Az.: 32 Sa 58/15, juris Rn. 10; OLG Hamm, MDR 2012, 800, 801; Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Auflage, § 281 Rn. 17); eine solche Verweisung ist nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 11; KG, MDR 1999, 56; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Januar 2016, Az.: 32 SA 69/15, juris Rn. 41; Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage, § 281 Rn. 17).
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